Richtlinien für Züchter

Zuchtregeln

Es wird von allen Züchtern vorausgesetzt, dass diese sich an das vorliegende Tierschutzgesetz (TierSchG) halten. Hier soll das Wohlergehen sowie die artgerechte Haltung der Katze(n) im Vordergrund stehen.

Ziel der Katzenzucht ist die Verbesserung sowie die Erhaltung der einzelnen Rassen.

Verbotene Praktiken

Die Abgabe, der Verkauf oder auch die Überlassung auf Zeit von Tieren an Versuchslabore, Pelztierfarmen, Zoohandlungen sowie als Lebendfutter ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Verband/Verein.

Zuchtausschluss

Katzen mit angeborenen Anomalien, Deformationen oder Krankheiten (z.B. Knickschwanz, Einhoder, Über- und Unterbiss, Taubheit einseitig oder beidseitig, Schielen etc.) dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.

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