Abgabe, Verkauf & Deckkater

Regelungen zu Abgabe, Verkauf und Deckkater

Deckkater

Deckkaterbesitzer müssen sich, bevor sie Zuchtkatzen zum Decken annehmen, von der Abstammung und Rassenreinheit der Katze durch Einsicht der Stammbäume und deren Richtigkeit überzeugen.

  • Der Deckkater darf nur mit Zuchtkatzen verpaart werden, wenn diese einen Stammbaum von einem eingetragenen und anerkannten Verein besitzen
  • Der Zuchtkatzenbesitzer muss in einem eingetragenen Verein Mitglied sein
  • Eine vorsätzliche Deckung von Haus- und Mischlingskatzen ist untersagt und hat den Ausschluss aus dem Verein zur Folge
  • Der Deckkater sollte im Zeitraum von 2 Wochen nur jeweils eine Katze decken, die nicht in der eigenen Zucht lebt
  • Ausstellungstiere sollten erst 14 Tage nach dem Besuch einer Ausstellung zur Paarung verwendet werden

Fremddeckung

Es wird empfohlen, bei jeder Fremddeckung einen Vertrag zu schließen, der Deckgebühr, Aushändigung der Stammbäume, Unterzeichnung der Deckbescheinigung und Regelungen bei nicht erfolgter Aufnahme regelt. Alle Absprachen sollten schriftlich fixiert werden.

Abgabe von Jungtieren

  • Jungtiere dürfen frühestens ab einem Alter von 12 Wochen abgegeben werden
  • Die vorschriftsmäßigen Impfungen (2x gegen Katzenschnupfen/-seuche) müssen erfolgt sein
  • Katzen, die in die Zucht verkauft werden, müssen mit einem Microchip gekennzeichnet sein
  • Die jungen Katzen müssen gesund, entwurmt und ungezieferfrei sein

Gesundheitszeugnis

Es wird empfohlen, ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt ausstellen zu lassen, welches bescheinigt, dass die Katze frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Diese Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 3 Tagen.

Stammbaum und Vertrag

Der Stammbaum gehört zu jeder Katze. Original-Stammbaum und Impfpass sind dem neuen Besitzer auszuhändigen. Der Züchter ist verpflichtet, den Verkauf und sonstige Abgabe seiner Jungtiere zu kontrollieren.

Jeder Züchter ist verpflichtet, ein Zuchtbuch zu führen.

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